Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf für ein „Zweites Familienentlastungsgesetz“ beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro pro Monat ab 1. Januar 2021. Ebenso werden die steuerlichen Kinderfreibeträge erhöht.
Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick:
- Erhöhung des Kindergelds: Zum 1. Januar 2021 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind.
- Erhöhung des Grundfreibetrags weiterer Abbau der kalten Progression: Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022 angehoben. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des für den Herbst 2020 vorgesehenen Existenzminimumberichts wird der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag in den Jahren 2021 und 2022 angehoben. Zum weiteren Abbau der kalten Progression werden zudem die übrigen Tarifeckwerte für die Jahre 2021 und 2022 auf Basis der voraussichtlichen Ergebnisse des ebenfalls für den Herbst 2020 erwarteten Steuerprogressionsberichts nach rechts verschoben.
- Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags
Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022). - Aktualisierung des automatisierten Kirchensteuereinbehalts
Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 29.07.2020